Leistungsangebot

§18 SGB VIII

Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang ist ein unterstützendes Angebot für Familien, die getrennt leben. Ziel ist es, den Kontakt zwischen beiden Elternteilen/Umgangsberechtigten sowie allen weiteren wichtigen Bezugspersonen (gem. §1685 BGB) und dem Kind zu unterstützen, sofern dieser nicht selbstständig und/oder konfliktfrei gestaltet werden kann. Der Umgang findet in der Regel in den Räumlichkeiten der Plan A gGmbH statt. Die Eltern oder andere Umgangsberechtigte erhalten Beratung und Unterstützung zur Ausgestaltung der Kontakte. Im Interesse des Kindes wird darauf geachtet, dass der Kontakt aktiv von den anwesenden Umgangsberechtigten genutzt wird.

§27 SGB VIII

Hilfe zur Erziehung

Eltern haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung ihrer Kinder, wenn sie ohne Hilfe nicht in der Lage sind, eine Erziehung zu gewährleisten, die dem Wohl ihres Kindes dient und für dessen weitere positive/selbstbestimmte Entwicklung notwendig ist.

Als Hilfe zur Erziehung bietet Plan A sozialpädagogische Familienhilfe, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfen, Hilfen für junge Volljährige, Clearings, Familienrat und Erziehungsbeistandschaft an.

Familienrat

Der Familienrat als ein konsequent am Willen der Adressat*innen orientiertes Verständnis von Hilfeplanung nach §36 SGB VIII, ist ein eigenständiges Verfahren, welches sich an dem Verfahren der Family Group Conference aus Neuseeland orientiert. Mit Hilfe des Familienrats sollen Familien befähigt werden, eigene Entscheidungen und Pläne zu entwickeln bzw. umzusetzen. Im Zentrum steht folglich nicht die Defizitorientierung, sondern der Glaube an die Kompetenzen und das Wissen von Familien. Nicht die Profis entscheiden über Lösungen, sondern die Familie selbst, was die Teilnehmer*innen wiederum zu einer kollektiven Übernahme von Verantwortung für die Probleme und ihre Lösung motiviert. Aufgabe der Fachkräfte ist es dabei, diesen Prozess zu unterstützen und die Qualität des Verfahrens zu sichern. Beim Familienrat werden die Familien und das soziale Umfeld zusammengebracht. Ziel ist es, unter Einbeziehung der Lebenswelt der Adressat*innen so viele Menschen wie möglich zum Mitmachen zu gewinnen, wobei die Familie über den Teilnehmer*innenkreis entscheidet und bei der alle Beteiligten Interesse am Wohlergehen des jungen Menschen haben. Zum Ende stellt die Familie ihren eigenen Hilfeplan auf. Nach zwei Monaten wird eine Überprüfung der aufgestellten Ziele mit den Fachkräften des Familienrats und des Jugendamtes durchgeführt. 

Clearing

Das Clearing dient dazu, Problemlagen innerhalb einer Familie zu identifizieren und die richtige Hilfeform für diese zu finden. Die Beauftragung erfolgt durch das jeweilige Jugendamt, dieses legt die offenen Fragen für das beauftragte Clearing fest. Das Clearing wird nach der Methode der sozialpädagogischen Familiendiagnose umgesetzt. Es wird durch leitfadengestützte Interviews mit der Kernfamilie und den in der Lebenswelt relevanten Personen, sowie Fachkräften (wie z.B. Therapeut*innen und Lehrkräften) durchgeführt. Die Auswertung der Interviews erfolgt durch ein fünfköpfiges Team, welches der Aufgabenstellung gemäß multiprofessionell aufgestellt wird. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und mit der Familie besprochen. Aus diesem Bericht erfolgt die Empfehlung an das Jugendamt für geeignete Hilfeformen.

§29 SGB VIII

Soziale Gruppenarbeit

 

Themenzentrierte Soziale Gruppenarbeit

Die Allgemeine soziale Gruppenarbeit (AsG) ist ein Angebot der Plan A gGmbH, das sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene richtet. Die gesetzliche Grundlage ist der § 29 SGB VIII. Die Gruppenarbeit wird themenzentriert und zielgruppenspezifisch je nach Bedarf konzipiert und durchgeführt.

Dies umfasst immer bestimmte Fertigkeiten, die nur in Gruppen erlernt und erprobt werden können, wie z.B.:

  • Erlernen Gruppen-relevanter sozialer Fähigkeiten,
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung,
  • Entdeckung von Ähnlichkeiten,
  • Experimentieren mit neuem Verhalten.


Die methodische Umsetzung erfolgt u.a. durch den Einsatz von Theatergruppen, päd. Rollenspielen, freizeitpädagogischen Angeboten und der medialen Umsetzung der Angebote.

Die Gruppenarbeit sorgt für verlässliche Strukturen, die Unterstützung und Orientierung bieten. Darüber hinaus umfasst sie gezielte Soziale Projekte, durch welche die Adressat*innen befähigt werden sollen, Kennengelerntes in Eigenregie weiterzuführen. Der zeitliche Rahmen ist individuell mit den belegenden Jugendämtern zu vereinbaren.

Die individuelle Zusammensetzung der Gruppe wird genutzt, um soziales Miteinander und Verantwortlichkeit zu fördern.

§30 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft

Der Erziehungsbeistand bzw. der/die Betreuungshelfer*in soll im Gegensatz zur Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) das Kind oder den Jugendlichen als Hilfeadressat*in in den Mittelpunkt der Betreuung stellen. Die Hilfe ist in jedem Fall am jungen Menschen orientiert und bezieht sich zentral auf dessen Wünsche, Interessen und Bedürfnisse.

Der junge Mensch soll vor dem Hintergrund seines gesamten Lebenszusammenhangs verstanden werden, so dass sich der Blick auch auf sein sozialräumliches Umfeld richtet. Im Rahmen der Lebensweltorientierung ist die Betreuung von wichtigen Strukturmaximen wie Ganzheitlichkeit, Prävention, Integration, Partizipation und Alltags- und Regionalorientierung geprägt.

Mit dem integrativen Handlungskonzept bewegen sich die Betreuer*innen auf drei Handlungsebenen:

  • Arbeit im Einzelkontakt,
  • Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Arbeit,
  • Familien- (Beratungs-) Gespräche.

Dabei kommt es insbesondere darauf an, zusammen mit dem jungen Menschen eine vertrauensvolle sozialpädagogische Beziehung zu erreichen.

§31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die SPFH ist als ambulante Hilfe für Kinder bzw. Jugendliche und deren Herkunftsfamilien gedacht, um den Zusammenhalt der Familien so weit zu stärken, dass eine Fremdunterbringung der Kinder vermieden werden kann.

Eine räumliche, zeitliche und auch psychische Zusammenarbeit soll durch einen Beziehungsaufbau zu dem Betreuer/der Betreuerin ermöglicht werden. Dies erfordert eine grundsätzlich positive, ressourcenorientierte Einstellung zu den Hilfeadressat*innen. Es werden keine Vorbedingungen an die Familien gestellt, außer sich aktiv zu einer Mitarbeit zu bekennen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass keine standardisierten Abläufe in der Betreuung vorgesehen sind, sondern auf die individuellen Problemlagen eingegangen wird. Als zentrale Annahme gilt, dass jedes Symptom eines Familienmitgliedes die aktuell beste Möglichkeit darstellt, mit dem jeweiligen Problem umzugehen.

Den Familien werden keine Lösungen vorgegeben, vielmehr sollen bzw. müssen diese unter Anleitung selbst Lösungsmöglichkeiten entwickeln (Subsidiaritätsprinzip).

Durch diese Hilfe zur Selbsthilfe werden die Hilfeadressat*innen in die Lage versetzt, nicht nur aktuelle Probleme und Schwierigkeiten zu lösen, sondern sie erarbeiten sich auch ein Handwerkszeug, welches es ihnen ermöglicht, zukünftige Schwierigkeiten selbst zu lösen (Aktivierung eigener Kompetenzen).

Die Betreuung findet in der Regel zeitlich begrenzt statt (ca. 18 bis 24 Monate) und wird je nach familiärer Konstellation von einzelnen Pädagog*innen oder aber von einem in der Arbeitsweise vertrauten „Betreuer*innen-Duo“ durchgeführt, sodass gerade geschlechtsspezifische Besonderheiten effizienter vermittelt werden können.

§35 SGB VIII

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die ISE ist ein Angebot der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche in ganz besonderen Problemlagen, welche sich aufgrund ihrer Biografie oder aber besonderer Lebensumstände nicht oder nicht mehr auf andere Settings der Jugendhilfe einlassen wollen oder können.

Diese Maßnahme unterscheidet sich vornehmlich durch die notwendige Intensität, welche in Absprache mit den an der Hilfeplanung beteiligten Personen konkret festgelegt wird. Der Begriff „intensiv“ signalisiert hier vornehmlich eine bestimmte inhaltliche Qualität die sich zum einen an der Erreichbarkeit des Betreuers/der Betreuerin (rund um die Uhr) festmacht, zum anderen aber auch an der fachlichen Qualität (Team, Fachberatung, Supervision sowie Dokumentation). Die zeitliche Intensität kann in Einzelfällen tägliche, auch längere Kontakte (auch am Wochenende) vorsehen und sollte in jedem Fall von begrenzter Dauer sein (maximal zwei bis drei Monate).

Typische Tätigkeitsmerkmale der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung sind:

  • Beschaffung oder Erhalt von Wohnmöglichkeiten,
  • Vermittlung von geeigneten schulischen und beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten,
  • Vermittlung von Arbeitsmöglichkeiten,
  • Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten,
  • Körperlichkeit, Körperbewusstheit und Körperbeherrschung (Erlebnis und Sport).


Zur Reintegration in die Lebenswelt geht sie im Erfolgsfall in Absprache mit dem/der Adressat*in in andere, weniger intensive Hilfeformen über.

§35 a SGB VIII

Eingliederungshilfen

 

Bei der Eingliederung seelisch beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher steht die Rückführung zum so genannten „Normalen“ im Vordergrund. Dieses erfordert den personellen Einsatz von Mitarbeiter*innen, die mit derartigen Hilfeadressat*innen in ihrem beruflichen Werdegang schon Erfahrungen gesammelt haben und in der Lage sind, sich mit den speziellen Erfordernissen seelisch Beeinträchtigter im Rahmen der Lebensweltorientierung auseinanderzusetzen.
Die Integration in das bestehende Hilfeangebot stellt hier eine besondere Herausforderung dar. Die Erreichbarkeit dieses Ziels setzt eine gleichberechtigte, interdisziplinäre Zusammenarbeit voraus. Dies betrifft sowohl die Deutung der seelischen Erkrankung als auch die Auswahl geeigneter Hilfen (multiprofessioneller Planungsprozess).
Um ein möglichst eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben nach Beendigung der Maßnahme zu erreichen, wird während der aktiven Phase der Betreuung eine weitgehende Selbstbestimmtheit der Hilfeadressat*innen zum Ziel gemacht. Sie steht nicht nur als theoretisches Modell im Vordergrund, sondern findet auch  in der Didaktik und Methodik ihre Anwendung.

§41 SGB VIII

Hilfen für junge Volljährige

Auch Heranwachsende, die bereits volljährig sind, bekommen Hilfe, wenn ihre individuelle Situation dies erfordert. Dabei dient die Hilfe dazu, sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu unterstützen und so zu ihrer Verselbstständigung beizutragen.

§35a SGB VIII und § 112 SGB IX

Schulbegleitung

Ansprechpartnerin für die
Schulbegleitungen:

Frau Sonja Küpper

Mobil: 0176 12 983 803
sonja.kuepper@plan-a-ggmbh.de

Die Schulbegleitung ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten oder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, wie z.B. die Autismus-Spektrum-Störung, deren Teilhabe an einem regelmäßigen Schulbesuch aufgrund ihrer Beeinträchtigung gefährdet ist. Durch die Schulbegleitung soll der regelmäßige Schulbesuch gewährleistet werden.
Die Kinder und Jugendlichen erhalten individuelle Unterstützung, die sich an ihren Bedarfen orientiert, damit sie langfristig selbstständig die Schule besuchen können.
Die Unterstützung findet je nach Notwendigkeit während der Unterrichtszeit, den Pausen, auf dem Schulweg oder bei Ausflügen statt. Als Voraussetzung einer gelungenen Schulbegleitung ist eine Klärung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung zwischen Schulbegleitung und Lehrpersonal notwendig.
Das Angebot der Plan A gGmbH richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinische Versorgung und/oder Alltagsbewältigung einer besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen.

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Eine Feststellung der Beeinträchtigung an der Teilhabe erfolgt durch das Jugendamt.

Der zeitliche Rahmen der jeweiligen Schulbegleitung wird im Vorfeld mit allen Beteiligten im Hilfeplanverfahren besprochen und
festgelegt.
Die Schulbegleiter*innen haben in der Regel keine pädagogische Ausbildung, werden im Vorfeld aber im Rahmen einer Zertifizierung mit allen relevanten Themen einer Schulbegleitung vertraut gemacht.

§113 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX i.V.m. §79 SGB IX

Kitaassistenz

Äquivalent zur Schulbegleitung ist auch die Kitaassistenz ein Angebot für Kinder mit sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen deren Teilhabe am Kitaalltag aufgrund ihrer Beeinträchtigung gefährdet ist. Durch die Kitaassistenz soll der reguläre Kitabesuch gewährleistet werden. Die Kinder erhalten dabei eine individuelle Unterstützung, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert.
Das Angebot der Plan A gGmbH richtet sich an Kinder, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse einer individuellen Unterstützung zur Bewältigung des Kitaalltags bedürfen, die im Regelbetrieb der Kita nicht geleistet werden kann.

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Das Patenschaftsmodell

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Kinder- und Jugendhilfe