Kristina

Kontakt

Kristina Taeger

Plan A gGmbH, Projektkoordination
Nordenhamer Straße 65
27751 Delmenhorst
Mobil: 01761/2983838
E-Mail: patenschaftsmodell@plan-a-ggmbh.de

Idee und Ziele

Das Patenschaftsmodell ist verwandtschaftlichen Unterstützersystemen nachgebildet und soll den belastenden Lebensumständen, denen Kinder psychisch erkrankter Eltern ausgesetzt sind, entgegenwirken. Durch die Patenschaften werden den Eltern Menschen an die Seite gestellt, die sie bei der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder unterstützen und den Kindern werden zuverlässige und langfristige Bindungen angeboten.
Patenschaften fördern die Beziehung zwischen Eltern und Kind, sie tragen zur Verbesserung der familiären Situation und zu einer besseren sozialen Integration der Kinder und der Familie bei. Sie ermöglichen einen langfristigen Verbleib der Kinder in deren Familien. In Zeiten stationärer Aufenthalte des erkrankten Elternteils gewährleisten die Pat*innen eine verlässliche und vertraute Versorgung und Betreuung der Kinder.

Die Beziehung der Beteiligten ist dabei gekennzeichnet durch Offenheit, Vertrauen, Wertschätzung und eine gute Zusammenarbeit auch mit anderen Helfer*innen und Institutionen.

Psychisch krank? Ach, was!

Immer noch wird Menschen mit psychischer Erkrankung viel Skepsis entgegengebracht. Oft wird die Erkrankung gar nicht ernst genommen und den Betroffenen unterstellt, sie bildeten sich nur etwas ein. Ausgelöst durch die negativen Reaktionen der Umwelt wird die Erkrankung dann häufig ganz verschwiegen.

Dabei haben psychische Erkrankungen weitreichende Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für deren Familien und insbesondere für deren Kinder.

Obwohl psychisch kranke Eltern am Wohl ihrer Kinder interessiert sind, sind sie aufgrund ihrer eigenen hohen Belastungen nicht immer in der Lage, den Anforderungen einer angemessenen Versorgung, Erziehung und Förderung ihrer Kinder gerecht zu werden.

Kinder psychisch kranker Eltern erleben nicht selten beängstigende Verhaltensweisen ihrer Eltern, die sie weder verstehen noch verarbeiten können. Deshalb haben sie ein erhöhtes Risiko, selbst eine psychische Erkrankung zu entwickeln.

Die Voraussetzungen für die Pat*innen

Das Projekt ist regional begrenzt, deshalb können nur Menschen teilnehmen, die in Delmenhorst oder im Landkreis Oldenburg leben.

 

Patenbewerber*innen sollten:

  • Genügend freie Zeit haben um ihr Patenkind ca. 2 Stunden in der Woche, an einem Wochenende alle acht Wochen und im Notfall auch für eine ganze Woche oder länger begleiten und versorgen zu können,
  • über die räumlichen Möglichkeiten verfügen, die Kinder im eigenen Haushalt aufnehmen zu können,
  • private oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Kindern haben,
  • in der Lage und motiviert sein eine langfristige Bindung zu Kindern einzugehen, ohne dabei dessen Eltern oder das erkrankte Elternteil ersetzen zu wollen oder mit ihnen zu konkurrieren,
  • belastbar sein und eine gute Abgrenzungsfähigkeit besitzen,
  • psychisch erkrankte Menschen akzeptieren und wertschätzen,
  • bereit sein, an dem Vorbereitungskurs, den Pat*innentreffen und dem Erfahrungsaustausch teilzunehmen,
  • Offenheit für andere Lebenszusammenhänge haben,
  • Kooperationsbereitschaft zeigen,
  • ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis von sich und allen im Haushalt lebenden Erwachsenen vorweisen können.

Die Voraussetzungen für Familien

In den Familien sollte:

  • Mind. ein Elternteil psychisch erkrankt sein,
  • den psychischen Problemen keine primäre Suchterkrankung* oder geistige Beeinträchtigung zugrunde liegen,
  • der psychisch erkrankte Elternteil zumindest zeitweise in der Lage sein, seine Elternrolle wahrzunehmen,
  • der erkrankte Elternteil bereit sein über seine/ihre Erkrankung zu sprechen und weiterführende Hilfen, wie z.B. psychotherapeutische Hilfen
     oder den Sozialpsychiatrischen Dienst, für sich selbst in Anspruch zu nehmen,
  • der betroffene Elternteil bereit sein, über seine psychische Erkrankung zu sprechen und dies auch seinem Kind erlauben,
  • die betroffenen Kinder minderjährig, nicht geistig behindert oder bereits selbst schwerwiegend psychisch erkrankt sein,
  • die betroffenen Kinder beim erkrankten Elternteil wohnen und nicht dauerhaft fremd untergebracht sein,
  • den betroffenen Kindern nicht bereits eine kontinuierliche Vertrauens- und Bezugsperson vor Ort zur Verfügung stehen.

*Für erkrankte Elternteile, deren psychische Probleme mit einer Suchterkrankung einhergehen, besteht die Möglichkeit eine Patenschaft in Anspruch zu nehmen, wenn sie bereit sind an den
Angeboten der Guttempler Gemeinschaften in Delmenhorst teilzunehmen.

Unser Angebot

  • Werbung von Pat*innen und Familien,
  • Herstellung des Kontakts zwischen Pat*innen und Familien,
  • dauerhafte Begleitung des Patenschaftsverhältnisses,
  • Bereitstellung von festen, qualifizierten Ansprechpartner*innen während einer Patenschaft,
  • Angebot von Schulungen und Pat*innentreffen zum Erfahrungsaustausch,
  • Gewährleistung einer Aufwandspauschale.